FAQ
Arzneimittelstatus
Verordnung
Gilt die Zulassung von VESOXX® für traumatische und nicht-traumatische Rückenmarksverletzungen?
Ja. Die Zulassung von Vesoxx® wurde für Pat. mit einer neur. Detr. unabhängig der Grunderkrankung erteilt. Damit ist sowohl die Behandlung von Patient*innen mit traumatischer als auch mit nicht-traumatischer, krankheitsbedingter Rückenmarksverletzung mit VESOXX® von der Zulassung abgedeckt.
Wie wird VESOXX® verordnet?
VESOXX® (1 mg/ml Oxybutynin-HCl) wird als 100×10-ml-Fertigspritze verordnet. Die PZN lautet: 16941443.
In der Vergangenheit war die Verordnung von defektur- bzw. rezepturmäßig hergestelltem Oxybutynin für die intravesikale Instillation gängige Praxis (ohne dass nennenswerte Probleme auftraten). Was hat sich jetzt geändert?
Mit u. a. VESOXX® ist seit 2020 in Deutschland intravesikales Oxybutynin als zugelassenes Fertigarzneimittel auf dem Markt.
Dosierung
Ist die 10-ml-Spritze für alle Patient*innen geeignet?
Ja. Aufgrund der aufgedruckten Skalierung können alle erforderlichen Mengen bis 10 ml patientenindividuell instilliert werden.
Erstattung
Werden auch Zwei- oder Dreimonatspackungen erstattet?
Auch Zwei- oder Dreimonatspackungen können von den Krankenkassen erstattet werden. Apotheken sind mit diesem Prozess vertraut.